Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich inzwischen an den Kosten für osteopathische Behandlungen. In den meisten Fällen finden Sie auch auf der Website Ihrer Krankenkasse weitere Informationen hinsichtlich der Voraussetzungen zur Kostenübernahme osteopathischer Behandlungen.
Auch über private Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen, private Krankenversicherer oder Beihilfestellen von Bund und Land kann eine Erstattung von heilpraktischen Behandlungen (Osteopathie) erfolgen.
Über die genaue Höhe erkundigen Sie sich bitte vor der Behandlung bei Ihrem Versicherer / Ihrer Beihilfestelle. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Für gesetzlich und privat Versicherte über ärztliche (Heilmittel-) Verordnung
Die Kosten für diese Leistungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen
Gern stelle ich Ihnen für ausgewählte Behandlungen einen Gutschein aus.